SPRAX

Praxis für Sprachtherapie

Im Folgenden gebe ich Ihnen einige Einblicke in meine therapeutische Arbeit, insbesondere einen Überblick über die angebotenen Leistungen und den Ablauf einer sprachtherapeutischen Behandlung.

Häufig wird mir die Frage gestellt, ob es einen Unterschied zwischen Sprachtherapie und Logopädie gibt.

Meine Antwort: Nein, denn beide Begriffe fokussieren dasselbe therapeutische Fachgebiet.
Ich persönlich verwende bevorzugt den Begriff Sprachtherapie, da er zum einen im Zusammenhang mit meiner Qualifikation als Klinische Linguistin (M. Sc.) Anwendung findet und zum anderen das gesamte Spektrum der Behandlungsschwerpunkte – von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen bis hin zu Schluckstörungen – treffend widerspiegelt.

„Atmen ist die einzige Voraussetzung, die für die Kommunikation relevant ist. Atmen ist Leben und Leben ist Kommunikation.“

MIRENDA, 1993

Bianca Schulte

Klinische Linguistin (M. Sc.) & Heilerziehungspflegerin

Die sprachtherapeutische Arbeit ist für mich weit mehr als ein Beruf – 
sie ist eine Aufgabe, die ich mit hohem fachlichem Anspruch und echter Begeisterung verfolge. Meine berufliche Laufbahn ist geprägt von der Arbeit mit Menschen aller Altersgruppen – mit einem besonderen Fokus auf der Förderung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen.
Mit dem Aufbau der Praxis SPRAX möchte ich ein therapeutisches Angebot schaffen, das individuell und zielgerichtet auf die Bedürfnisse meiner Patienten abgestimmt ist und dazu beiträgt, ihre Lebensqualität zu verbessern.

Mitarbeiterin in einer Praxis für Sprachtherapie in Gütersloh​

Seit 2022 arbeite ich in einer Praxis für Sprachtherapie, bei der ich mein Wissen in den Bereichen der neurologischen Störungen (Sprach- und Schluckstörungen), im Trachealkanülenmanagement, in der Unterstützten Kommunikation und im Bereich der Sprachentwicklungsstörungen im Kindesalter weiter vertiefen konnte.

Studium zur Klinischen Linguistin (M. Sc.) an der Universität Bielefeld

Dieses Studium vereint linguistische, medizinische, pädagogische und psychologische Inhalte und qualifiziert für die sprachtherapeutische Arbeit mit Menschen jeden Alters und Beeinträchtigungen.
Ich absolvierte verschiedene Praktika in Kliniken und Praxen, darunter auf neurologischen Stationen (u. a. Schlaganfallstation), in der Frührehabilitation sowie in der neurogeriatrischen Komplexbehandlung.

Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin

Während meiner Ausbildung arbeitete ich u. a. in einer additiven Kindertagesstätte.
Dort konnte ich wertvolle Erfahrungen in der Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen sammeln.

Sprachtherapeutische Leistungen

In meiner therapeutischen Arbeit unterstütze ich Kinder, Jugendliche und
 Erwachsene dabei, ihre kommunikativen Fähigkeiten zu stärken, sprachliche sowie stimmliche Herausforderungen zu bewältigen und Schluckstörungen zu überwinden. Mein Ziel ist es, nicht nur die Symptome zu behandeln, sondern Menschen ganzheitlich 
auf ihrem Weg zu mehr Lebensqualität zu begleiten.
Ich biete Diagnostik und Therapien bei folgenden Störungen an:

Sprachstörungen

Schwierigkeiten beim Verstehen oder Bilden von Sprache beeinträchtigen die Kommunikation.

Sprechstörungen

Probleme mit der Artikulation oder dem Sprechablauf erschweren die Verständlichkeit.

Stimmstörungen

Eine beeinträchtigte Stimme kann heiser, kraftlos oder angestrengt klingen.

Schluckstörungen

Störungen beim Schlucken können Essen, Trinken und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.

Die Therapie findet überwiegend als Einzelbehandlung in der Praxis statt. 
Hausbesuche sind mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung möglich.

Von der Verordnung zur Sprachtherapie

Wenn Sie eine Einschränkung in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme 
oder Schlucken bei sich, Ihrem Kind oder einem Angehörigen bemerken, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder ihren Arzt.

Folgende Ärztinnen oder Ärzte können bei medizinischer Notwendigkeit eine Heilmittelverordnung 
für Sprachtherapie ausstellen:

  • Hausärztin und Hausarzt
  • Kinderärztin und Kinderarzt
  • Hals-Nasen-Ohren- Ärztin und -Arzt
  • Neurologin und Neurologe
  • Phoniaterin und Phoniater
  • Zahnärztin und Zahnarzt

Eine Heilmittelverordnung ist ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig und sollte innerhalb dieser Zeit zur Therapieeinleitung genutzt werden.
Setzen Sie sich gerne frühzeitig mit mir in Verbindung – sei es telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Website.
 Um gemeinsam einen passenden Termin finden zu können, teilen sie mir bitte im Voraus Ihrerseits realisierbare Zeitfenster mit.
Je flexibler Sie bei den Zeitfenstern sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines kurzfristigen Therapiebeginns.


Zu Therapiebeginn erfolgt eine ausführliche Befunderhebung. Auf dieser Grundlage erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen  individuelle Ziele und erstelle einen Therapieplan, der optimal auf Ihre Bedürfnisse und persönlichen Ressourcen abgestimmt ist.
Dabei ist mir eine enge und transparente Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ärztinnen und Ärzten besonders wichtig.

Behandlungskosten

Sprachtherapeutische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt. Liegt Ihnen bereits eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie vor, übernehmen die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in den meisten Fällen die Kosten für die Behandlung. 

Gesetzlich Versichert

  • Es besteht ein Behandlungsvertrag zwischen den Krankenkassen und der Praxis.
  • Kinder & Jugendliche unter 18 Jahren: Keine Zuzahlung
  • Sollten Sie nicht von der Zuzahlung befreit sein, liegt der Eigenanteil bei Erwachsenen bei 10 % der Behandlungskosten  + 10 € Verordnungsgebühr pro Heilmittelverordnung
  • Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Heilmittelverordnung (meistens 10 Termine).

Privat Versichert

  • Es besteht ein Behandlungsvertrag direkt zwischen Ihnen und der Praxis.
  • Die Kosten richten sich nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH) und werden bei dem ersten Termin besprochen.
  • Die Abrechnung erfolgt unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse und nach Abschluss der jeweiligen Heilmittelverordnung (meistens 10 Termine).

Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die Höhe der möglichen Erstattung zu informieren. Die von Ihrer Versicherung festgelegten Höchstsätze haben keinen Einfluss auf die von mir berechneten Behandlungskosten.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.privatpreise.de

Die Praxis

Die Praxis befindet sich in der Friedrichstraße 11a  –  also in absolut zentraler Lage in Gütersloh und in direkter Nachbarschaft zum Dreiecksplatz und der Stadthalle. Die hellen Räumlichkeiten teilen sich in einen Wartebereich mit Zugang zum WC und einen Behandlungsraum auf. 
Insbesondere der Blick ins Grüne untermalt die angenehme Atmosphäre. 

Da sich die Praxis im ersten Obergeschoss befindet und nur über einige Stufen zu erreichen ist, ist ein barrierefreier Zugang derzeit leider nicht möglich. Nach entsprechender ärztlicher Verordnung kann allerdings auch ein Hausbesuch erfolgen. Sprechen Sie mich,  Ihre Ärztin oder Ihren Arzt gerne darauf an.

Parkmöglichkeiten

Die Praxis verfügt über einen eigenen Parkplatz, welcher sich direkt im Hinterhof des Gebäudes an der Friedrichstraße 11a befindet. Bitte biegen Sie zunächst von der Königstraße auf die Feldstraße und schließlich rechts (vor dem Restaurant „Zeitgemäß“) in die Friedrichstraße ab. Um auf den Parkplatz im Hinterhof zu gelangen, müssen Sie unter dem Gebäude durchfahren. Der Eingang der Praxis befindet sich direkt in der Durchfahrt.

Kontakt

Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht, wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Für ein persönliches Gespräch
stehen wir Ihnen während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht –
kontaktieren Sie uns jederzeit per E-Mail.

Praxis für Sprachtherapie
Bianca Schulte
Friedrichstraße 11a
33330 Gütersloh