SPRAX

Von der Verordnung zur Sprachtherapie

Wenn Sie eine Einschränkung in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme oder Schlucken bei sich, Ihrem Kind oder einem Angehörigen bemerken, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Ärztliche Verordnung

Folgende Ärztinnen oder Ärzte können bei medizinischer Notwendigkeit eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie ausstellen:

  • Hausärztin und Hausarzt
  • Kinderärztin und Kinderarzt
  • Hals, Nasen, Ohren, Ärztin und Arzt
  • Neurologin und Neurologe
  • Phoniaterin und Phoniater
  • Zahnärztin und Zahnarzt

Eine Heilmittelverordnung ist ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig und sollte innerhalb dieser Zeit zur Therapieeinleitung genutzt werden.

Setzen Sie sich gerne frühzeitig mit mir in Verbindung, sei es telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Website. Um gemeinsam einen passenden Termin finden zu können, teilen Sie mir bitte im Voraus Ihrerseits realisierbare Zeitfenster mit. Je flexibler Sie bei den Zeitfenstern sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines kurzfristigen Therapiebeginns.

Zu Therapiebeginn erfolgt eine ausführliche Befunderhebung. Auf dieser Grundlage erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen individuelle Ziele und erstelle einen Therapieplan, der optimal auf Ihre Bedürfnisse und persönlichen Ressourcen abgestimmt ist. Dabei ist mir eine enge und transparente Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihren Angehörigen sowie Ärztinnen und Ärzten besonders wichtig.

Behandlungskosten

Sprachtherapeutische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt. Liegt Ihnen bereits eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie vor, übernehmen die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in den meisten Fällen die Kosten für die Behandlung.

Gesetzlich versichert

Es besteht ein Behandlungsvertrag zwischen den Krankenkassen und der Praxis.

Kinder & Jugendliche unter 18 Jahren: Keine Zuzahlung.

Sollten Sie nicht von der Zuzahlung befreit sein, liegt der Eigenanteil bei Erwachsenen bei 10 % der Behandlungskosten plus 10 € Verordnungsgebühr pro Heilmittelverordnung.

Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Heilmittelverordnung (meistens 10 Termine).

Privat versichert

Es besteht ein Behandlungsvertrag direkt zwischen Ihnen und der Praxis.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH) und werden bei dem ersten Termin besprochen.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse und nach Abschluss der jeweiligen Heilmittelverordnung (meistens 10 Termine).

Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die Höhe der möglichen Erstattung zu informieren. Die von Ihrer Versicherung festgelegten Höchstsätze haben keinen Einfluss auf die von mir berechneten Behandlungskosten.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.privatpreise.de